
Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen – für Sie
Ja, Sie wissen doch – bei aller Lust am kreativen Prozess muss so ein bisschen Juristisches eben auch sein. Denn Rechtssicherheit tut uns beiden gut.
- 1 Auftragsvergabe
(1)
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Werke und/oder Dienstleistungen auf den Gebieten Text, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Beratung.
(2)
Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages zwischen Volker Höinghaus und seinen Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
(3)
Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestätigung oder mit der Übermittlung eines Textes oder sonstiger Arbeitsunterlagen an Volker Höinghaus gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
(4)
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Vertragspartners) sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Volker Höinghaus schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
- 2 Nutzungsrecht, Abnahme
(1)
Sämtliche Text- und Arbeitsergebnisse von Volker Höinghaus und die seiner Erfüllungsgehilfen, auch Vorarbeiten, Entwürfe und Konzeptionen, Motti, Slogans und Headlines – ausgenommen wörtliche Textadaptionen fremdsprachiger Urheber ins Deutsche – unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht.
(2)
Gesondert zu vereinbaren ist, ob Volker Höinghaus dem Auftraggeber das einfache oder ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht der Nutzung für alle denkbaren Nutzungsarten überträgt. Wird nichts ausdrücklich vereinbart, gilt das einfache Nutzungsrecht als übertragen. Dies gilt auch für Layouts, Designs, Logos. Im Fall des Rechts auf ausschließliche Nutzung ist der Auftraggeber berechtigt, entwickelte Produktnamen o.ä. als Marke für sich registrieren zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Kunden über. Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet.
(3)
Werden Texte, Headlines oder Motti später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Volker Höinghaus berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
(4)
Abgelieferte Arbeitsergebnisse (wie eMails, Dateianhänge, Layouts, Texte, Korrekturen, Entwürfe, Ausdrucke, Printprodukte etc.) gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z.B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung oder Druckfarben) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber Volker Höinghaus eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.
(5)
Volker Höinghaus behält sich das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber mit Nennung des Auftraggebers für die Eigenwerbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht umgesetzte Entwürfe.
(6)
Vorschläge des Auftraggebers oder dessen Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
- 3 Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten
(1)
Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von Volker Höinghaus und ggf. seiner Partner auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
(2)
Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. Volker Höinghaus verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.
(3)
Fremd- und Nebenkosten – etwa für Grafiker, Programmierer, Fotografen, Musiker, Material, Kopien, Versand, Kuriere, Reisen, Hotel etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(4)
Die Anfertigung von Konzepten, Texten und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Texter für seinen Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- 4 Lieferung von Texten, Ausführung von Korrekturen/Änderungen
(1)
Der Auftraggeber erhält Texte als digitale Datei. Auf ausdrücklichen Wunsch erfolgt der Versand auch auf dem Postweg.
(2)
Korrekturen und Änderungswünsche des Auftraggebers werden schriftlich erbeten, in Papierform (Post) oder eingearbeitet in die digitale Datei. Die Einarbeitung von Korrekturen und Änderungswünschen in erheblichem Umfang durch Volker Höinghaus ist ein als Zusatzleistung zu vergütender Aufwand.
- 5 Treuebindung an den Auftraggeber
Volker Höinghaus ist zur Geheimhaltung aller ihm bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet.
- 6 Konkurrenzausschluss, Wettbewerbsverbot
Volker Höinghaus verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche.
- 7 –Zahlungsweise
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen. Auch Phasen eines Projektes können direkt nach deren Realisation abgerechnet werden. Bei Zahlungsverzug von mehr als 28 Tagen ist Volker Höinghaus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
- 8 Haftung, Mitwirkung, Versand
(1)
Volker Höinghaus verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Er haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Volker Höinghaus haftet insbesondere nicht für Text- oder Druckfehler, die der Auftraggeber bei seiner Schlusskorrektur und Freigabe übersieht. Auch ausgehändigtes Material behandelt Volker Höinghaus sorgfältig. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
(2)
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Dienstleistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald Texte, Slogans und Entwürfe durch den Auftraggeber freigegeben sind.
(3)
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe von Volker Höinghaus. Er haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit haftet Volker Höinghaus nicht.
(4)
Volker Höinghaus verpflichtet sich, etwaige Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
(5)
Sofern Volker Höinghaus notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Werbetexters. Deshalb haftet er nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(6)
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Volker Höinghaus von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
(7)
Wird Volker Höinghaus von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz oder Ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Volker Höinghaus von der Haftung frei.
(8)
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes durch Volker Höinghaus erfolgt.
- 9 Schlussbestimmungen
(1)
Erfüllungsort ist Hamburg.
(2)
Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist Hamburg.
(3)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
Hamburg, den 26. Februar 2008